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Dienstag, 1. März 2016

Finanzielle Unterstützung bei Krebs – was steht mir zu?

Finanzielle Unterstützung bei Krebs – was steht mir zu?

Bei einer Krebserkrankung ist nicht nur die Sorge um die eigene Gesundheit groß. Es stellt sich auch die Frage, wie man sich Finanziell über Wasser hält. Denn für die wirtschaftliche Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu bekommen. Auch kurzfristig.

Die Diagnose Krebs kann nicht nur die Lebensplanung durcheinander bringen, sondern auch die Finanzlage. Doch für den Krankheitsfall ist staatlich einiges geregelt, damit Sie finanziell aufgefangen werden. So haben Sie beispielsweise als Arbeitnehmer nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im vollen Umfang bis maximal sechs Wochen. Vorausgesetzt, Ihr Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens vier Wochen und Sie sind arbeitsunfähig erkrankt. Doch eine Krebserkrankung zieht meist eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich. Wie geht es dann weiter?

Wie lange bekomme ich Krankengeld – und wieviel?

Sind die sechs Wochen vorüber, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlungen. Von da ab bekommen Sie Krankengeld in Höhe von 70 % Ihres Bruttoeinkommens und das über einen Zeitraum von maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

Sind Sie freiwillig krankenversichert, weil Sie Freiberufler oder Selbstständiger sind, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Krankengeld. Wer Krankengeld beziehen möchte, kann das bei seiner Versicherung angeben und zahlt dann anstelle des ermäßigten Beitragssatzes den allgemein gültigen. [1]

•  Sollte Ihre Krankenkasse die Zahlung von Ersatzleistungen ablehnen, wenden Sie sich an Experten wie die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, die Sie kostenlos beraten und unterstützen.

•  Drei Monate, bevor das Krankengeld ausläuft, kontaktieren Sie unbedingt die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit und eventuell Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung, um Ihre zukünftige finanzielle Situation zu klären.

„Melden Sie sich spätestens drei Monate vor Ablauf des Krankengelds bei der Agentur für Arbeit, denn Sie haben Anspruch auf ALG I (§ 145 SBG III), während die Deutsche Rentenversicherung prüft.“

Und als Privat-Versicherter?

Sind Sie privat versichert, sieht es etwas anders aus. Denn in der privaten Krankenversicherung sehen die Tarife in der Regel kein Krankengeld vor. Allerdings wird beim Abschluss auf die Möglichkeit einer so genannten Krankentagegeldversicherung hingewiesen, die Sie genau für diesen Fall finanziell absichert – je nach Vertragsabschluss auch bis zu 100 % Ihres Einkommens. [2]

Wer bekommt Erwerbsminderungsrente?

Unter bestimmten Voraussetzungen steht Ihnen eine Erwerbsminderungsrente zu. Dies ist der Fall, wenn Sie aufgrund einer Krebserkrankung nicht mehr an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren können und für Sie – gemäß dem Gebot „Rehabilitation geht vor Rente“ – eine berufliche Reha, wie etwa eine Umschulung, nicht in Frage kommt. [3] Ob Sie die Erwerbsminderungsrente im vollen Umfang bekommen oder nur anteilsmäßig, hängt vom Grad Ihrer Erkrankung ab.

Die Grundvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind:

Sie haben die Regelaltersgrenze für die Altersrente noch nicht erreicht Die Erwerbsfähigkeit kann durch Rehabilitation nicht mehr hergestellt werden Sie können generell nur noch weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten Sie sind seit mindestens fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert

Für die Anerkennung einer Erwerbsminderungsrente müssen Sie einen Antrag stellen. Sie ist in der Regel zunächst auf drei Jahre befristet, danach wird der Anspruch neu überprüft.

Kann mir das Sozialamt weiterhelfen?

Wer über ein geringes Einkommen verfügt oder Hartz-IV-Empfänger ist, den wird das Sozialamt finanziell unterstützen. Die Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz umfassen etwa Wohngeld, Kleidergeld, Telefongebührenermäßigung und vieles mehr. Man sollte sich nicht scheuen, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen, schließlich ist eine Krebserkrankung eine außergewöhnliche Situation. [4] Welches Sozialamt für Sie zuständig ist, entnehmen Sie beispielsweise Ihrem Telefonbuch.

Für wen gelten Härtefonds?

Falls Sie aufgrund einer Krebserkrankung in finanzielle Notgeraten, können Sie schnell und unbürokratisch Hilfe beim Härtefonds der Deutschen Krebshilfe beantragen. Der Fonds wurde eingerichtet, um unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geratene Krebspatienten und deren Angehörige kurzfristig zu unterstützen. Um Missbrauch vorzubeugen, ist die finanzielle Unterstützung an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Sein Einkommen – und anderes mehr – muss der Antragssteller in der so genannten Selbstauskunft angeben. Je nach Bedürftigkeit liegen die Zuwendungen zwischen 300 und 750 Euro und werden in der Regel nur einmalig ausbezahlt. [5]

(Der Härtefonds hilft in finanzieller Not)

Falls Sie als KREBS-Patient unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, können Sie beim Härtefonds der Deutschen Krebshilfe kurzfristig Hilfe beantragen. Der Härtefonds kann beispielsweise in Anspruch genommen werden, wenn ein berufstätiges Familienmitglied aufgrund einer Krebserkrankung zeitweise statt eines vollen Gehaltes nur Krankengeld erhält.

Um sicherzustellen, dass die Gelder wirklich denen zugute kommen, die sie am dringendsten benötigen, sind die Zuwendungen an Familieneinkommensgrenzen gebunden. Die Zuwendungen sind in der Regel einmalig.

Ein einfaches Antragsformular, die so genannte Selbstauskunft dient der schnellen und unbürokratischen Bearbeitung. Dieses Antragsformular / Selbstauskunft und das entsprechende Merkblatt finden Sie in der Servicebox in der rechten Spalte. Das Antragsformular können Sie direkt am Computer ausfüllen. Bitte vergessen Sie jedoch nicht, das Formular anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.

Die Mitarbeiter der Deutschen Krebshilfe informieren Sie gerne über die Leistungen des Härtefonds.

Kontakt
Deutsche Krebshilfe e. V.
Härtefonds
Buschstraße 32
53113 Bonn
Telefon: 02 28 / 7 29 90-94
E-Mail: haertefonds@krebshilfe.de

Kann ich mich als schwerbehindert einstufen lassen?

Um einen Teil der finanziellen Nachteile aufzufangen, die durch eine Krebserkrankung entstehen können, gibt es den gesetzlichen Weg, sich als schwerbehindert einstufen zu lassen. Einen Antrag hierfür erhalten Sie beim Versorgungsamt. Welcher Grad der Behinderung (GdB) in den Schwerbehindertenausweis eingetragen wird, entscheidet die Behörde erst nach Vorlage aller benötigten ärztlichen Auskünfte.

Die Anerkennung der Schwerbehinderung ist teilweise auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare bieten die Krebsberatungsstellen. [6] Allgemeine Fragen lassen sich auch per Telefon bei verschiedenen Beratungsstellen klären. [7]
Als Schwerbehinderter stehen Ihnen je nach Höhe des GdB beispielsweise Steuererleichterungen, Freibeträge beim Wohngeld, erhöhter Kündigungsschutz oder eine preiswertere Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu. Hilfe und ausführliche Informationenfinden Sie bei Sozialberatungsstellen oder in den Broschüren des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Deutschen Krebshilfe oder der Deutschen Rentenversicherung. Rund ums Arbeitsleben bekommen Sie hilfreiche Informationen bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH). [8]

Wer wird von Zuzahlungen befreit?

Meist benötigt ein Krebspatient verschiedene Medikamente, für die er jedes Mal die fällige Rezeptgebühr zahlen muss. Das kann mit der Zeit sehr teuer werden. Deshalb besteht für Krebserkrankte die Möglichkeit der Befreiung von Zuzahlungen.

Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Sie müssen seit einem Jahr aufgrund derselben Krankheit in ständiger Behandlung sein Sie haben in einem Kalenderjahr bereits Zuzahlungen in Höhe von mindestens 1 % Ihres jährlichen Bruttoeinkommens geleistet
Die vollständige oder teilweise Befreiung von Zuzahlungen betrifft neben Hilfsmitteln, Rezepten, Krankenhausaufenthalten oder Taxifahrten auch Reha-Maßnahmen, Massagen, Krankengymnastik oder Ergotherapien. Für die Befreiung wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt.

Was ist mit laufenden Kosten wie Darlehenszahlungen und Versicherungsbeiträgen?

Verpflichtungen wie Versicherungsprämien, Raten- oder Darlehenszahlungen können eventuell zur Belastung werden, wenn durch die Krebserkrankung finanzielle Einbußen hingenommen werden müssen. In dieser Situation kann man sich mit den Gläubigern, Banken oder Versicherungen in Verbindung setzen und mit ihnen über eine Umschuldung, eine Stundung oder ein Ruhenlassen von Beiträgen sprechen. Eventuell kann auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung oder der soziale Dienst in Kliniken beraten. [9]

Quellen/Literatur:

[1] Krankenkassen Deutschland, Selbstständige können wieder gesetzliches Krankengeld erhaltenhttp://www.krankenkassen.de/meine-krankenkasse/freiwillig-versichert/krankengeld-freiwillig-versichert/, Stand 01.08.2009 (zuletzt besucht am 11.06.2013)
[2] Deutsche Krebshilfe e.V.: Wegweiser zu Sozialleistungen – Die blauen Ratgeber – Nr. 40, Stand 3 / 2011
[3] Arbeitsratgeber – Erwerbsminderungsrente, http://www.arbeitsratgeber.com/erwerbsminderungsrente-0280.html (zuletzt besucht am 11.06.2013)
[4] Verein für Soziales Leben, http://www.sozialhilfe24.de/ (zuletzt besucht am 11.06.2013)
[5] Deutsche Krebshilfe, http://www.krebshilfe.de/haertefonds.html (zuletzt besucht am 11.06.2013)
[6] Deutsches Krebsforschungszentrum, http://www.krebsinformation.de/wegweiser/adressen/krebsberatungsstellen.php (zuletzt besucht am 11.06.2013)
[7] Beratungstelefone für Krebspatienten und Angehörige, http://www.inkanet.de/db/therapien_untersuchungen/beratungstelefone/index_2.html (zuletzt besucht am 11.06.2013)
[8] Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH), http://www.integrationsaemter.de (zuletzt besucht am 11.06.2013)
[9] Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, http://www.bag-sb.de/ (zuletzt besucht am 11.06.2013)

Erstellt am: 09.12.2011

Zusatz:

Pflegegeld (Kranken-Pflegekasse)
Änderungen ab 2015 im Überblick:
(Gültig für alle Pflegestufen)

Mehr Gelder für Umbauten:
Bisher waren es noch bis zu 2.557 Euro bei einer Person und bis zu 10.228 Euro wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen Wohnen. Laut BMG sind es ab 2015 4.000 Euro pro Person und bis zu 16.000 Euro wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen Wohnen.

Mehr "Urlaub":

Arbeitnehmer die einen Angehörigen pflegen sollen ab 2015 einen Anspruch auf 10 sogenannte "Pflege-Tage" haben. Diese 10 Tage werden mit 90 % vom Lohn bezahlt. Hinzu kommt die Möglichkeit auf ein zinsloses staatliches Darlehen.

5 Pflegestufen statt 3:

Der BMG informiert, dass es bald nicht mehr 3, sondern ganze 5 Pflegestufen geben soll. Das Begutachtungsverfahren wird sich hierauf bezogen ändern. Es wird je nach Selbstständigkeit der Person begutachtet und die Individualität steht laut BMG mehr im Vordergrund um eine bessere Unterstützung sichern zu können.

Pflegehilfsmittel - Mehr Geld:

Die Kosten von bis zu 31 Euro pro Monat werden von Ihrer Pflegekasse übernommen.

Neu ist: Ab dem 01.01.2015 sind es 40 Euro pro Monat.

Autor: Sabine Zemla, aktualisiert durch Michaela Spaeth-Dierl am 11.06.2013

Neubearbeitet: Cunow Martin am 18.01.2016

#MartinakaMurmeltier #Krebs #DiagnoseKrebs #FuckCancer

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